Grundlage hierfür ist das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und am 9. Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigt wurde. Nach Angaben der Landtagsverwaltung reduziert sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier um 2,9 Prozent.