GRÜNE, CDU und SPD haben 2022 das Landtagswahlrecht geändert. Mit diesem neu beschlossenen Landtagswahlrecht droht uns eine Aufblähung des Landtags und damit verbundene erhebliche Mehrkosten für den Steuerzahler. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht und schlägt eine Einhaltung der Soll-Größe von 120 Abgeordneten vor sowie eine Reduzierung der aktuell 70 Wahlkreise auf 38 Wahlkreise. In Krisenzeiten wie diesen sollte der Landtag auch bei sich selbst sparen!
Wir freuen uns über die Teilnahme der vielen Interessierten an unserer Veranstaltung und nehmen dies als Hinweis aus der Bevölkerung, weiter für unsere Überzeugung einzutreten.