Allein für die Anschaffung von Masken und Schutzausstattung wurden rund 1,2 Mrd. € ausgegeben. Die Lagerung von Schutzgütern darf künftig nicht dazu führen, dass Masken und Schutzmaterial vernichtet werden müssen. Es geht aber auch darum, dass man die Ausgaben von über 8 Mrd. € für verschiedenste Corona-Hilfen und Corona-Programme nochmals unter die Lupe nimmt.
Sehr unbefriedigend für viele kleine und mittelständische Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung erhalten haben, war die nachträgliche Behandlung der Corona-Soforthilfen. Viele Unternehmen haben eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen. Was also als Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt.
Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Andere Länder, z. B. Schleswig-Holstein mit dem damaligen FDP-Wirtschaftsminister, haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen, denen unerwartete Rückzahlungen erspart bleiben.