Nach Sieg vor Verfassungsgerichtshof kündigt FDP neue Unterschriftenaktion gegen XXL-Landtag an

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil am 28. Februar 2025 bestätigt, dass der Gesetzentwurf zur Reduktion der Wahlkreise, den die FDP-Landtagsfraktion im März 2023 im Landtag zur Abstimmung gestellt hat, verfassungskonform ist. Innenminister Thomas Strobl wird dazu gezwungen, diesen im Rahmen eines Volksbegehrens zuzulassen und die Bevölkerung darüber befinden zu lassen, ob sie weniger Abgeordnete im Landtag will. Der Gesetzentwurf war im Landtag daran gescheitert, dass Grüne, CDU, SPD und AfD ihn nicht mittragen wollten, weil sie um ihre Vorteile fürchten.

770.000 Unterschriften wären in der ersten Runde notwendig gewesen: Knapp 129.000 kamen in Baden-Württemberg zusammen, davon 3.771 im Rems-Murr-Kreis. Jetzt geht das Thema nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof in die zweite Runde. Ich bedauere jedoch sehr, dass die mit viel Mühe von unseren Mitgliedern gesammelten Unterschiften nun sozusagen verfallen sind: Das hat das Innenministerium unter Thomas Strobl zu verantworten, dessen Rechtsauffassung vom Verfassungsgerichtshof nicht geteilt wurde.

Das Innenministerium muss jetzt tun, was es schon im Dezember 2023 hätte tun können und müssen. Es hatte argumentiert, dass mindesten die Hälfte der Landtagsabgeordneten (gemessen an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags) durch eine Persönlichkeitswahl gewählt werden muss. Dem ist aber nicht so, sagt das Gericht: Denn genau das gebe die Landesverfassung nicht vor. „Vielmehr verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum, wie die beiden Elemente im konkreten Wahlsystem verwirklicht werden“, heißt es im Urteil.

Und weiter: „Nach der geplanten Reduzierung der Wahlkreise von 70 auf 38 bei gleichbleibender Mindestgröße des Landtags von 120 Abgeordneten überwiegt zwar das Element der Verhältniswahl das Persönlichkeitswahlelement nochmals deutlicher als derzeit. Dennoch wahrt der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ noch ein angemessenes Verhältnis der Elemente der Persönlichkeits‑ und der Verhältniswahl. Der beabsichtigte Anteil der in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten bewegt sich in der Größenordnung von knapp einem Drittel der Gesamtzahl der Abgeordneten.“

Als „Negativeffekt“ der unrechtmäßigen Nichtzulassung des Volksbegehrens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU) stufe ich ein, dass wir aufgrund dieser fehlerhaften Rechtsauffassung jetzt die Probe aufs Exempel machen müssen: Denn selbst wenn das Volksbegehren, das jetzt vom Innenministerium auf den Weg gebracht werden muss, schnell organisiert würde und eine Mehrheit fände, reicht die Zeit nicht mehr für die angestrebte Stabilisierung des Landtages. Damit hat die grün-schwarze Landesregierung ihr Ziel erreicht, 2026 je nach Wahlergebnis ihren Mitgliedern einträgliche Pfründe zu sichern ohne dass die Demokratie davon einen Gewinn hätte. Die FDP im Rems-Murr-Kreis wird sich dennoch weiter für eine Verkleinerung des Landtages einsetzen. Wir warten jetzt auf die schnelle Arbeit des Innenministeriums, denn es gilt die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes: Das Volksbegehren ist nunmehr vom Innenministerium zuzulassen und öffentlich bekanntzumachen. Daran schließt sich die Sammlung der Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens an. Hier wird die FDP im Rems-Murr-Kreis wieder sehr aktiv um Zustimmung werben und Unterschriften sammeln. Sofern das Volksbegehren durch die erforderliche Zahl von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird, kommt es, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt, zu einer Volksabstimmung.

Das Gericht hat festgestellt, dass mit einer Verringerung der Wahlkreise auf die bewährten 38 Bundestagswahlkreise die Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis hinreichend repräsentiert werden. Vor allen Dingen hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass der Zweck des Volksbegehrens, eine Aufblähung des Landtags zu verhindern, ein legitimes und berechtigtes Ziel ist.