Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht. Zur Antragsstellung
Über den Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Bundesamtes. Dort können Unternehmen den Förderantrag online stellen. Sie brauchen nicht, wie sonst übliche Praxis, über die Leitstelle beantragen, dann den Berater suchen und beim Land den Antrag stellen. Das geht jetzt alles digital und recht unkompliziert in nur 10 Minuten über den zentralen Link. Sie sollten nur einen zugelassenen Berater/zugelassene Beraterin mit BAFA-ID haben.