Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Weitere Diesel-Fahrverbote sind nicht verhältnissmäßig

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zurückgewiesen und zudem das vom Land begehrte vorläufige Ruhen des Verfahrens abgelehnt hatte, ist klar, dass das Land jetzt entscheiden muss, dass es zu keinen weiteren Fahrverboten in Stuttgart kommt. Nach den Ankündigungen der CDU in der letzten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai kann es zu keiner anderen Entscheidung kommen. Andernfalls muss die CDU die Regierung verlassen. Zu prüfen ist ferner, ob jetzt Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird. Dem Spuk von DUH-gewünschten Diesel-Fahrverboten muss ein Ende bereitet werden. Denn nur das Gesamtpaket aller Maßnahmen verbessert die Situation. Nachdem das Wetter und luftchemische Prozesse eine hohe Relevanz haben, kann nicht zusätzlich zu streckenbezogenen Fahrverboten auch noch ein faktisches Besitzverbot in einer so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart kommen. Das wäre nie und nimmer verhältnismäßig. Genau auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen kommt es aber in einem Rechtsstaat an. Darauf hat auch das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit abgestellt. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Dr. Lahl, jetzt mitteilt, dass weitere Fahrverbote in Stuttgart unvermeidbar seien. 

 

Aus meiner Sicht zieht das grüne Verkehrsministerium die falschen Schlüsse. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass man sich nicht willfährig dem Ansinnen der DUH beugen muss. Das Ministerium spricht selbst vom Instrument der Vollstreckungsabwehrklage. Ich bin auch erstaunt, wie in einer so zentralen Frage ohne den Koalitionsausschuss in der Kürze der Zeit schon angeblich unverrückbare Fakten in den Raum gestellt werden. Hier wiegt wohl der insgeheime Wunsch nach weiteren Fahrverbote schwerer als die Bereitschaft, alle Spielräume maximal auszudehnen. Denn die Messwerte sind mehrheitlich schon vor der Corona-Krise im Bereich des Grenzwerts gewesen. Es hätte eigentlich schon im April entschieden werden müssen. Da wollte sich der grüne Verkehrsminister vertagen. Das wurde jetzt abgelehnt. Das gesamte Messwertgeschehen und der massive Wettereinfluss legen für mich ganz klar fest: Weitere Diesel-Fahrverbote als Einzelmaßnahmen sind nicht verhältnismäßig, da nicht scharf genug zu verifizieren.

 

Ein Blick auf die Messwerte zeigt:

 

Eigentlich hätte die Landesregierung im April aufgrund verbesserter Messwerte im ersten Quartal 2020 weiteren Fahrverboten eine klare Absage erteilen müssen. So zumindest sieht es der „Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart - Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart 5.Fortschreibung“ vor. Stattdessen fordert Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), die Entscheidung über weitere Verkehrsverbote aufzuschieben – wohl in der Hoffnung, dass sich die Werte verschlechtern und er weitere Fahrverbote verhängen kann.

 

Dabei legt der Luftreinhalteplan unmissverständlich fest: Wenn der 3-Monatswert im April 2020 prognostisch ergibt, dass der Grenzwert (40µg) für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel 2020 eingehalten werden kann, ist von Fahrverboten abzusehen. Eine Messung für die ersten drei Monate dieses Jahres legt genau dies nahe: Die Messwerte, insbesondere am Hotspot der vermeintlich dreckigsten Kreuzung Neckartor und an der Hohenheimer Straße, haben sich bereits seit Februar so verbessert, dass sie im Mittel bei 40µg bzw. 37µg liegen. Es gibt demnach keine Grundlage für weitere Fahrverbote. Doch obwohl die Vorausrechnungen unabhängig von der Corona-Krise durchgeführt wurden, führt Verkehrsminister Hermann jene Krise als Begründung für den Aufschub der Entscheidung an und widerspricht damit den Vereinbarungen im Luftreinhalteplan.

 

Diese Politik geht jedoch zulasten der Pendler und kleiner Handwerksbetriebe und ist schlichtweg unverhältnismäßig. Das Verkehrsministerium gibt an, die Wirkungen einzelner Maßnahmen, wie Fahrverboten, halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Folglich werden hunderte Menschen ohne wissenschaftliche Basis faktisch enteignet. Sie dürfen mit ihrem Diesel nicht mehr zur Arbeit in die Stadt fahren und sind gezwungen, ihr Auto zu verkaufen – sofern sie einen Abnehmer finden. Jeder, der in der kleinen Umweltzone wohnt, kann seinen Diesel nicht mehr benutzen. In Stuttgart wären davon fast 10.000 Euro-5-Dieselfahrzeuge betroffen. Dabei werden die Messwerte nicht nur von Abgasen, sondern auch zu einem erheblichen Teil vom Wetter und luftchemischen Prozessen beeinflusst. In den kommenden Wochen wird Minister Hermann demnach wohl viele bange Blicke gen Himmel werfen in der Hoffnung auf besseres Wetter, welches ihm schlechtere Messwerte beschert und weitere Fahrverbote ermöglicht.

 

Statt auf die Glückskarte Wetter zu setzen, sollte die grün-schwarze Landesregierung alle Kraft für die Zukunft der Mobilität verwenden. 

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