Briefwahl ist ganz einfach: Sie können den notwendigen Wahlschein noch bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr, bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt beantragen. Bei einer plötzlichen Erkrankung ist dies sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Soll ein Dritter, Sohn, Tochter; Verwandter oder Bekannter an diesem Tag die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Damit der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand per Post möglichst frühzeitig aufgegeben werden. Deswegen heißt der Rat, Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland am besten bis Donnerstag, 11. März 2021, in den Post-Briefkasten zu werfen. Ab Freitag, 12. März 2021, ist es am sichersten die Wahlbriefe direkt bei der darauf angegebenen Adresse einzuwerfen oder von Freunden oder Verwandten einwerfen zu lassen. In einem normalen Wahllokal können die Briefe nicht abgegeben werden. Briefe, die am Wahltag nach 18 Uhr eintreffen, dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Von Kernen bis Urbach gilt es, unsere zweistelligen prozentualen Ergebnisse aus der Landtagswahl 2016 weiter auszubauen. Es wäre ein Riesenerfolg, wenn wir 10.000 Stimmen schaffen könnten. Wir haben die Chancen. Bitte helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen.