Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Siebte Sitzung der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“

 

Wir müssen die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nachhaltig und langfristig anlegen und die Umsetzung weiterhin verbessern. Bevor man den Datenschutz als Hinderungsgrund vorschiebt, sollte man sich darum kümmern, dass es überhaupt Daten gibt. Dafür braucht es eine konsequente Digitalisierung des Gesundheitswesens, damit bestimmte Gesundheitsdaten anonymisiert für Forschungszwecke oder die Bewertung von Pandemien nutzbar sind. Die Daten müssen im medizinischen Bereich endlich vergleichbar, verfügbar und verknüpfbar sein.

 

Es braucht generell zuverlässige Strukturen, auch und vor allem um im Krisenfall schnell zu agieren und die Menschen zu erreichen. Dafür muss endlich ein vernünftiger Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung Einzug halten. Andere EU-Länder schaffen im gleichen Rechtsrahmen mehr Möglichkeiten zur Datenverarbeitung.  Das wurde im Rahmen der Enquetekommission schon mehrfach von den geladenen Experten benannt.

 

Die Aussagen der Experten beschreiben die Brisanz der mangelnden Digitalisierung ebenfalls im Bereich der Medizinprodukte. Sie beschreiben zudem die drohende Abwanderungstendenz von Innovationen aufgrund EU-Medizinprodukterichtlinie. Baden-Württemberg hat sehr viele kleine und innovative mittelständische Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind – und damit droht auch ein Wegfall lebenswichtiger Medizinprodukte. Dies ist bereits Realität. Noch sind die Lager für Medizinprodukte gefüllt, doch verlieren wir Medizinproduktehersteller an China und Amerika und werden damit in einigen Jahren massive Rückschritte in den Operationssälen erfahren.

 

Die Medizinprodukterichtlinie braucht einen Richtungswechsel. Sie fordert zurecht die Sonderzulassungen vor allem im Bereich der Nischenprodukte und die Entbürokratisierung durch die Abschaffung überbordender Gesetze der EU-Bürokratie. Fördergelder sollten in die Produktentwicklung und Zulassung investiert werden, Zulassungsgebühren gesenkt und Reallabore an den Universitäten und Kliniken zum Ausprobieren im rechtssicherem Rahmen stattfinden können. Die Impulse sind da, die Landesregierung muss neben der Einflussnahme in der EU flexible Handlungsempfehlungen umsetzen.

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