Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen

Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie haben zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen, wie beispielsweise der Bewegungsfreiheit, geführt.  Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder die OECD warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt während und aufgrund der sozialen Isolation. Das erhöhte Gewaltpotenzial führen sie u. a. auf zusätzliche Stressfaktoren wie den Verlust des Arbeitsplatzes, ein vermindertes Einkommen und drohende Arbeitslosigkeit zurück.  


 
Erste Zahlen aus Ländern der Europäischen Union und auch eine Studie aus China liefern dazu konkrete Erkenntnisse. Hilfeeinrichtungen und Wissenschaft in Deutschland gehen davon aus, dass auch hierzulande die Ausgangsbeschränkungen das Gewaltpotenzial teilweise aus dem öffentlichen Raum nach Hause verschieben und die dortige räumliche Enge die Gewaltursachen zusätzlich verstärkt. Erste Zahlen aus Berlin deuten einen Anstieg von häuslicher Gewalt um elf Prozent an, die Notrufe bei der Polizei haben dort zuletzt sogar um vierzig Prozent zugenommen. 


 
Obwohl es bisher kein einheitliches Bild der Lage gibt, sind insbesondere die Schutzeinrichtungen und Hilfe-Hotlines alarmiert und verweisen auf Statistiken zum Anstieg häuslicher Gewalt zur Weihnachtszeit und weitere Indikatoren. Es ist davon auszugehen, dass die von Gewalt bedrohten Personen aufgrund der direkten Kontrollmöglichkeiten nur sehr schwer oder gar nicht Notrufe absetzen können. Die indirekte Beobachtung von und Hilfe bei Gewalt durch das Personal in Schulen und Kitas entfällt. 


 
Krisen machen wie unter einer Lupe diejenigen Herausforderungen sichtbar, die uns schon länger begleiten und zeigen umso mehr, welche Aufgaben noch vor uns liegen. Beim Thema häusliche Gewalt und der Umsetzung der Istanbul-Konvention werden durch die Corona-Krise strukturelle und auch spezifische Defizite und Versäumnisse offensichtlich und öffentlich. Wir Freie Demokraten wollen so schnell wie möglich eine krisenfeste Infrastruktur der Frauenhilfe etablieren. Darum fordern wir: 


 
● Die Länder sollen die Einführung eines länderübergreifendes Online-Registers zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen vereinbaren. Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen praktiziert und analog zum DIVI Intensivregister sollen damit sowohl ein besserer Überblick über die Auslastung der Kapazitäten entstehen als auch länderübergreifende Kooperationen erleichtert werden. Denn: Einer schutzsuchenden Frau mit ihren Kindern ist es unter Umständen nicht wichtig, ob sie einen Frauenhausplatz in Berlin oder Brandenburg erhält. Um den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder sicherzustellen, ist die öffentliche Verfügbarkeit der Daten einzuschränken.  

 

● Das vorgenannte Online-Register kann nur Sinn ergeben, wenn ausreichend Frauenhausplätze zur Verfügung stehen. Die Länder und Kommunen sind aufgerufen, alle Bemühungen zu tätigen, um Frauen kurzfristig unterzubringen und mittelfristig die Frauenhausplätze auszubauen. Zur kurzfristigen Finanzierung sollen u. a. die Förderrichtlinien des Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erweitert werden, damit die Einrichtungen auch bei steigenden Personal- und Sachkosten unterstützt werden können. 


● Für eine Länderkooperation in Bezug auf die Aufnahme von Frauen in Frauenhäusern sind alle administrativen Hürden in Bezug auf die Platzfinanzierung abzubauen und anzugleichen. In diesem Zuge ist sicherzustellen, dass keine von Gewalt bedrohten Frauen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe aus der Finanzierung herausfallen.

 

● Es sind ausreichend barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung und Frauen mit jugendlichen Kindern zu schaffen. Diese Plätze sind im länderübergreifenden Online-Register zu vermerken.

 

● Auch Opfer nicht-häuslicher sexualisierter Gewalt - beispielsweise durch Nachbarn, starke oder organisierte Kriminalität - sind in das Schutzkonzept einzubeziehen. Sofern nicht andere Strukturen bestehen, die die Betroffenen schützen und auf dem Weg in ein geordnetes Leben unterstützen (sozial, psychologisch und wirtschaftlich), sind für alle Opfer sexualisierter Gewalt Frauenhausplätze vorzuhalten.

 

● In den Frauenhäusern sind WLAN und digitale Strukturen vorzuhalten, die es den Bewohnerinnen ermöglichen, sich zu bewerben bzw. bestmöglich ihrem Beruf, ihrer Ausbildung oder ihrem Studium nachzugehen.  

 

● Die Länder sollen sich dafür einsetzen, dass Hilfetelefone, die Apotheken mittlerweile anbieten, auch in Supermärkten angeboten werden. Die Apotheken ermöglichen es Betroffenen, entweder das Telefon zu nutzen oder sie rufen bei Nennung eines Code-Wortes selber Hilfe an.

 

● Die Hotline-Kapazitäten müssen in den Ländern auf eine Erreichbarkeit von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ausgebaut werden. Hierbei soll auch männlichen Opfern von Gewalt ein Angebot wie das “Hilfetelefon Gewalt an Männern”, das bereits in Bayern und Nordrhein-Westfalen besteht, unterbreitet werden.

 

● Die Finanzierung und Durchführung von Aufklärungskampagnen mit dem Ziel, potenziellen Opfern und Tätern Informationen zukommen zu lassen und Stigmatisierung abzubauen.

 

● Beratungsstellen sind darin zu unterstützen, ihre Angebote auch digital z. B. per Videokonferenz anzubieten. Eine erste Kontaktaufnahme der Opfer sollte verstärkt per SMS oder Messenger-Dienst angeboten werden. Diese digitalen Angebote sollen hierbei in möglichst vielen verschiedenen Sprachen angeboten werden.

 

● Wir brauchen ein besseres Angebot für Online-Beratung: verlässlich, kostenlos und rund um die Uhr verfügbar, in mehreren Sprachen - am besten in Form einer App. Diese von offizieller Stelle betreute App kann Betroffenen niedrigschwellig helfen, Beratung in Anspruch zu nehmen, Missbrauch schnell zu melden und ihn darüber hinaus dokumentieren zu können, ohne dabei die Aufmerksamkeit des Täters durch ein Telefongespräch auf sich zu ziehen. Wichtig ist, dass die App getarnt wird, beispielsweise als "Wetter-App", um die Hilfesuchenden zu schützen. Zudem muss selbstverständlich die sichere Nutzung der App, der Datenschutz und auch die Anonymität der Opfer sichergestellt werden.

 

● Wir fordern die Einführung einer Hotline speziell für mögliche Täter und Täterinnen. Immer mehr Menschen suchen Rat, da sie erkennen, dass sie Gefahr laufen, zu Täterinnen oder Tätern zu werden oder es bereits sind, jedoch keine Ansprechpartner finden. Die Hotline für Täter sollte ähnlich stark wie die Hotline für Opfer beworben bzw. kommuniziert werden.. Die Länder sind gefordert, entsprechende Einrichtungen, z. B. Zentren zur Gewaltprävention, beim Ausbau des Angebots zu unterstützen und Präventionsarbeit an Schulen anzubieten.

 

● Es ist eine Koordinierungsstelle zu schaffen, die in Kooperation mit Bund und Ländern die Entwicklung und Durchsetzung einer wirksamen und nachhaltigen nationalen Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer verantwortet. Die Istanbul-Konvention ist endlich in allen Ländern und in Vereinbarung oder Rückkopplung mit der Bundesebene umzusetzen.  

Landtagsbüro:

FDP/DVP-Fraktion
Konrad-Adenauer-Straße 3 | 70173 Stuttgart
Tel: +49 711 2063-9112
E-Mail: post@fdp-landtag-bw.de | Internet: www.fdp-dvp.de

Adresse Wahlkreisbüro:

Jochen Haußmann MdL
Werkstr 24 | 71384 Weinstadt
Tel: +49 7151 502869-7 | Fax: +49 7151 502869-9
E-Mail: jochen.haussmann@fdp.landtag-bw.de