Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Corona-Krise: Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und Vereine

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die baden-württembergische Wirtschaft sind gravierend. Schon heute hat jedes zweite Unternehmen im Land mit den Folgen zu kämpfen. Durch wegbrechende Absatzmärkte im Ausland, ausbleibende Zulieferungen oder abgesagte Veranstaltungen und Konsumzurückhaltung können an sich wettbewerbsfähige Unternehmen schnell in eine bedrohliche Schieflage geraten. Um in dieser Situation Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden und Beschäftigung im Land zu sichern, müssen kurzfristig alle möglichen Instrumente auf sämtlichen Ebenen mobilisieren.

 

Aktuell gibt es u.a. folgende staatliche Hilfsmaßnahmen:

 

1.) Ausnahmen von der Arbeitszeitgesetzgebung: Für die Lebensmittelbranche gibt es nun die Möglichkeit, auch an Sonntagen tätig zu werden bzw. die tägliche Arbeitszeit zu erweitern. So sollen trotz Hamsterkäufen keine Versorgungsengpässe entstehen. Genehmigungen erteilen die Stadt- und Landkreise.

 

2.) Finanzierungshilfen: Für Unternehmen, die in der aktuellen Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen gibt es Liquiditätskredite des Landes. Diese Kredite haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und können auch kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. Die maximale Höhe liegt bei fünf Millionen Euro. Sie sind bei der jeweiligen Hausbank zu beantragen , die sie dann an die Landeskreditbank Baden-Württemberg weiter leitet.

 

3.) Bürgschaften: Ein aus der Finanzkrise 2008/2009 bewährtes Instrument sind Bürgschaften für Unternehmen. Bis zu 1,25 Millionen sind bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich. Zwischen 1,25 und 5 Millionen Euro bei der L-Bank. Oberhalb von fünf Millionen direkt beim Land Baden-Württemberg. In der Finanzkrise hatte das Land in einem Einzelfall bis zu 250 Millionen Euro verbürgt. Aktuell werden 50 Prozent eines Kredits verbürgt. Rülke rechnet aber noch in dieser Woche mit einer möglichen Aufstockung auf 75 bis 80 Prozent.

 

4.) Steuerstundungen: Die Unternehmen können beim zuständigen Finanzamt ihre Steuerzahlungen stunden lassen. Auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen wird verzichtet. Auch wird ein vereinfachtes Verfahren zur Absenkung der Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftssteuer kommen.

 

5.) Kurzarbeitergeld: Ab sofort können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten (zuvor 30 Prozent) von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet und es entfällt die Regelung, wonach die betrieblichen Arbeitszeitkonten zuvor ins Minus gefahren werden müssen. Anträge können direkt an die Agentur für Arbeit gerichtet werden.

 

6.) Vergütung bei Quarantäne: Wenn eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet wird, so haben Mitarbeiter Anspruch auf maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung. Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt können Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragen.

 

Weitere Maßnahmen müssen aus unserer Sicht folgen. Diese müssen vor allem schnell und bürokratiearm zur Verfügung stehen, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. Wir sind davon überzeugt, dass die effektivsten Maßnahmen diejenigen sind, die ganz ohne weitere Veranlassungen des Unternehmers oder der Unternehmerin wirken können und unmittelbare Entlastung schaffen. Dazu gehören die vollständige und sofortige Abschaffung des Solidaritätsbeitrages, die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die Schaffung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten, die Senkung der Stromsteuer auf das Mindestmaß von Energiekosten, das Vorziehen bereits beschlossener Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft, die generelle Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes und der Verzicht auf CO2-Strafzahlungen für die Automobilwirtschaft.

 

Hier die wichtigsten Links:

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

 

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/ 

 

Hier finden Sie die Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Veranstaltungen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile 

 

Bund und Länder haben bereits finanzielle Hilfe für Kulturtreibende und Kulturbetriebe angekündigt.  Aktuelle Pressinformationen hierzu finden online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/gemeinsame-pressemitteilung-von-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-und-medien-der-kultusminister-konferenz-dem-deutschen-staedtetag-dem-deutschen-staedte-und-gemeindebund-und-dem-deutschen-landkreistag-kulturpolitisches-spitzengespraech-laender-bund-und-kommunale-spitzenverbaende-einigen-sich-auf-hilfen-fuer-kultur-und-medien-1730410

 

Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Internetseite einen eigenen Bereich für KUG im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht, der laufend aktualisiert wird:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.

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