Die Entwicklung der Stickstoffdioxid-Messwerte ist inzwischen im Bereich der zulässigen Grenzwerte oder darunter. Der Trend geht eindeutig nach unten. Es war deshalb richtig, wie von der FDP-Landtagsfraktion gefordert, dass die Landesregierung die Vollstreckungsabwehrklage eingereicht hat. Insbesondere deshalb, weil damit neue Erkenntnisse eingebracht werden können. Bemerkenswert ist, dass trotz 40% Verkehrsrückgang die Stickstoffdioxid-Werte gestiegen sind. Damit räumt das Verkehrsministerium entgegen früherer Stellungnahmen ein, dass eben nicht allein der Straßenverkehr relevant ist.
Die Grafik "Am Neckartor" zeigt dies eindrucksvoll. Weitere Fahrverbote für Euro-5-Diesel sind deshalb nicht gerechtfertigt. Bei der Zahl der zugelassenen Euro-5-Diesel in der Region Stuttgart macht das Verkehrsministerium unvollständige Angaben für die Region Stuttgart. Nach unserer Abfrage bei den Zulassungsstellen sind zum 31.12.2019 in der Region Stuttgart 145.403 Euro-5-Diesel angemeldet. Über 111.000 Fahrzeugen mit Euro-4-Norm und schlechter ist bereits die Einfahrt verboten. Offensichtlich steht für Minister Hermann bereits fest, dass weitere Fahrverbote unumgänglich sind, da das Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt Stuttgart im Zusammenhang mit der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart angeordnet hat, „dass die Maßnahme M1 umgesetzt und entsprechend vorbereitet werden soll“. Dies betrifft das Verbot für Kraftfahrzeuge unterhalb der Abgasnormen Euro 6/VI im Bereich des Talkessels und für die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen.
Für eine sechsstellige Summe werden nun Schilder gekauft. Man hat den Eindruck, dass Minister Hermann die Vollstreckungsabwehrklage nur halbherzig in Angriff nimmt und man still und leise die weiteren Fahrverbote umsetzt. Dies trifft in der aktuellen wirtschaftlichen Situation zehntausende Fahrzeughalter. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass es in keinster Weise verhältnismäßig und gerechtfertig ist, die weiteren Fahrverbote umzusetzen.
Hier geht es zum Antrag zur Entscheidung zu weiteren Fahrverboten