Mit mehr als 100 konkreten Einzelempfehlungen fordert die vom Land eingerichtete Kommission Kinderschutz in ihrem Abschlussbericht Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft zum Handeln für einen besseren Kinderschutz auf. Die Kommission Kinderschutz wurde im Herbst 2018 anlässlich des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen im Breisgau eingesetzt.
Die Kommission Kinderschutz empfiehlt detaillierte Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes. Hierzu zählen beispielsweise Änderungen im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Mitwirkung der Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren soll ausdrücklich gesetzlich verankert und auch betroffene Minderjährige im Kinderschutzverfahren angehört werden.
Die über 100 vorgelegten Handlungsempfehlungen, die in ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche fallen, legen für mich den Schluss nahe, dass ein Landes-Kinderschutzbeauftragter eingerichtet werden sollte. Es muss jetzt darum gehen, die über 100 Handlungsempfehlungen aus 12 Oberbereichen beherzt umzusetzen. Für mich ist es sehr gut nachvollziehbar, dass die Handelnden Klarheit beim Datenschutz fordern. Datenschutz ist wichtig. Er darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass sich Täter hinter diesem Schutzrecht verstecken können. Insofern braucht es die erforderlichen Anpassungen. Ich begrüße es sehr, dass beispielsweise der Bundesrat am Freitag beschlossen hat, dass entsprechende Eintragungen nicht mehr aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.“