Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Auswirkungen der Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg

Hierbei reicht die Kundin bzw. der Kunde eine Verordnung der Ärztin bzw. des Arztes ein, die gewisse Formmängel aufweist. Gibt die Apothekerin bzw. der Apotheker das dennoch richtige Arzneimittel ab, geht nicht nur der Anspruch auf Vergütung verloren, im Falle der Null-Retaxation entfällt auch die Erstattung der Kosten des Arzneimittels. Die Finanzierung erfolgt somit in vollem Umfang durch die Apotheke. Dies können sehr hohe Beträge sein, nicht zuletzt in Hinblick auf die Entwicklung bei hochpreisigen Medikamenten. Darüber hinaus gibt es auch Retaxationen, wenn eine Apotheke vergessen hat, gewisse Dinge auf dem Verordnungsblatt zu dokumentieren (z. B. eine erfolgte Arztrücksprache). Um diese Thematik zu hinterfragen, habe ich mich mit einem Antrag an die Landesregierung gewandt.

 

Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie zuverlässig, leistungsfähig und notwendig die Apotheken für die Medikamentenversorgung im Land sind. Der Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) sieht eine Abhängigkeit zur Engpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vor. Diese spiegelt aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasst zudem auch einen Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Zusätzlich würden die Apotheken mit unnötiger Bürokratie belastet werden.

 

Im Zusammenhang mit Lieferengpässen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Apotheken immer häufiger nicht mehr an die Abgaberegelungen halten können, um überhaupt noch eine Versorgung der Versicherten gewährleisten zu können, und damit steigt das Risiko auf Retaxationen weiter an. Die Verstetigung der SARS-CoV-2-Abgaberegelungen ist für die Apotheken enorm wichtig. Die Patienten konnten dadurch besser und schneller versorgt werden und den Krankenkassen ist kein Schaden hierdurch entstanden.

 

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