Baden-Württemberg ist das Land, das die Voraussetzungen zur Nutzung des Entlastungsbetrages, mit dem die Unterstützung von Pflegepersonen gefördert werden soll, landesrechtlich am engsten geregelt hat (s. auch mein Antrag 17/4380). Ehrenamtliche können in Baden-Württemberg nach der UstA-VO nur im Rahmen einer anerkannten Initiative und nach 30 Stunden Schulung tätig werden. Dadurch wird die Hilfe von Nachbarn, z. B. beim Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen etc., praktisch verhindert.
Andere Länder wie Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Hessen praktizieren bereits eine Anerkennung von Einzelpersonen beim Entlastungsbetrag und niederschwellige Regelungen zur Qualitätssicherung. Nach einer Befragung des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e. V. wird in Baden-Württemberg der Entlastungsbetrag von nur 23 Prozent der Versicherten in Anspruch genommen. Gerade in der Pflege ist es jedoch zwingend notwendig, dass das nachbarschaftliche und ehrenamtliche Engagement gefördert und unterstützt wird.