Die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes läuft Ende September aus. Bis dahin bleibt Bund und Länder genug Zeit, um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung die Evaluierung der bisherigen Maßnahmen durch das beauftragte Expertengremium abwartet und dann in einem geordneten parlamentarischen Verfahren über die Regeln für den Herbst entscheidet. Die getroffenen Entscheidungen müssen dann frühzeitig und transparent an die Bevölkerung kommuniziert werden.
Die Landesregierung sollte sich an diesen Fahrplan halten und vernünftig sowie nachhaltig für die Bevölkerung verständliche Maßnahmen erarbeiten. Im Ländervergleich gelten bei uns in Baden-Württemberg noch vergleichsweise scharfe Regelungen wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV oder auch die Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen.