Just parallel zur Meldung des Verkehrsministeriums, „dass es für sechs Parkplätze, davon drei entlang der B29 eine ‚zeitweise Überlastung‘ feststellen konnte, habe ich die Antwort vom Regierungspräsidium auf den Brief vom Februar bekommen, die nicht gerade Dynamik zeigt“, sagt Jochen Haußmann und zitiert den Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer: „Es gilt ..., abhängig von der Verkehrsentwicklung an der Strecke und dem daraus abzuleitenden Bedarf ein Lösungskonzept zu finden. Ob dann allerdings unmittelbar weitere Planungen aufgenommen werden können, ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an noch zu planenden Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans und des Maßnahmenplans des Landes sowie der zur Verfügung stehenden Personalressourcen zu betrachten. Für wirkungsvolle Verbesserungen, wie beispielsweise die Erweiterung bestehender Parkplatzanlagen oder der Neubau eines Rastplatzes mit einer Toilettenanlage sind umfangreiche Planungen erforderlich, bei denen neben den technischen Kriterien zum Beispiel auch naturschutzfachliche Belange umfassend zu berücksichtigen sind. Für das Baurecht ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.“
Der Brief endet: „Ihre Bitte, einer zeitnahen Verbesserung der Ausstattung am Parkplatz Waiblingen-¬Beinstein haben wir an die hierfür zuständige Mobilitätszentrale Baden-Württemberg weitergeleitet und darum gebeten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.“ Das, sagt Jochen Haußmann, „ist die Fortsetzung des Zuständigkeiten-Pingpongs, den wir hier seit Jahren erleben, jeder versichert alles zu tun, damit es besser wird, aber besser wird nichts. Ich darf daran erinnern, dass durch die Lkw-Maut auf Bundesstraßen reichlich Mittel da sind, die zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden können. Die Situation für die Fahrerinnen und Fahrer entlang der B29 ist nicht akzeptabel. Entlang der B29 besteht dringender Handlungsbedarf.“