Da ist doppelte Fehlanzeige: Erstens hapert es bei der Auszahlungsgeschwindigkeit. Zweitens ist eine unverständliche Sperrgrenze in den Regelungen: „Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben“, zitiert er die Vorschriften. „Wer sich also bemüht hat, seinen Laden online am Laufen zu halten und deswegen „nur“ 29 Prozent Umsatzverlust hat oder weniger, bekommt keine Hilfe.“ Für Jochen Haußmann ein Unding. "Praxisfälle zu diesem Thema gebe es genug", sagt Jochen Haußmann. „Frau Hoffmeister-Kraut muss sich bei Olaf Scholz sofort dafür einsetzen, dass diese Regelung geändert wird.“