Jochen Haußmann MdL Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf

Briefwahlunterlagen müssen automatisch ins Haus kommen

Dessen Antwort klassifiziert Jochen Haußmann als „recht bürokratisch“. O-Ton Strobl: „Die geltende Gesetzeslage sieht ... eine Übersendung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten nicht vor. Für die Regelung einer Übersendung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten bedürfte es daher einer Änderung des Landtagswahlgesetzes. Es bleibt der Abwägungsentscheidung des Landtags überlassen, ob eine solche Regelung getroffen werden soll.“

 

„Da", so Jochen Haußmann, „sagt er uns nichts Neues“. Erwartet hätte er die Antwort, „wie es der Innenminister mit einer Gesetzesänderung hält. Um diese Antwort drückt er sich.“ Die FDP wäre bei so einer Gesetzesänderung sofort dabei. Der Gemeindetag habe sich bereits dafür ausgesprochen und die „Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bekräftigen bei der Erleichterung der Briefwahl die Haltung des Gemeindetags“, weiß Jochen Haußmann. Er sieht die CDU in der Schlüsselstellung: „Ein Grünen-Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes scheiterte am Widerstand der CDU. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart hat erklärt, dass seine Fraktion auf eine Gesetzesinitiative angesichts der verbleibenden Zeit und möglicher verfassungsrechtlicher Unwägbarkeiten verzichte. Die CDU will offenbar nicht“, sagt Jochen Haußmann, „dabei wäre das in Corona-Zeiten für die Kommunen und die wählenden Menschen eine wichtige Hilfe“.

 

Denn darum geht es vor allem: „Es geht nicht um eine generelle Umstellung bei allen künftigen Landtagswahlen, sondern nur für die Landtagswahl 2021 sollten die entsprechenden Weichen gestellt werden. Zeit ist noch genug. Wir wissen heute nicht, wie die Coronalage im März aussieht. Es wäre nicht nur für die Wählerinnen und Wähler eine Vereinfachung, auch für die Städte und Kommunen ergäben sich Erleichterungen in der Organisation“, sagt Jochen Haußmann. Dies geht auch aus der Pressemitteilung des Kreisverbandes Rems-Murr des Gemeindetags Baden-Württemberg hervor. „Die Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bekräftigen bei der Erleichterung der Briefwahl die Haltung des Gemeindetags. Nicht nur für die Wählerinnen und Wähler, auch für die Wahlhelfer und die Auszählung würde die Vollverteilung und antragslose Briefwahl eine große Erleichterung bei der anstehenden Landtagswahl am 14. März darstellen. Das Verfahren ist bei mehreren Bürgermeisterwahlen in jüngerer Vergangenheit umgesetzt worden, es erhöht die Wahlbeteiligung und vermindert dabei gleichzeitig die persönliche Nähe der Menschen beim Wahlvorgang, was aus Gesundheitsschutzgründen ein relevantes Ziel darstellt.“

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